Neuer Theoriekurs ab 18.01.2024

Klasse B

Wer Kraftwagen mit bis zu 3500 kg zulässiger Gesamtmasse fahren möchte, bedarf der Fahrerlaubnis der Klasse B.

Das Mitführen von Anhängern mit bis zu 750 kg zulässiger Gesamtmasse ist mit eingeschlossen, sogar mehr, wenn die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 3500 kg nicht übersteigt.

Das Mindestalter beträgt 18 Jahre, die Ausbildung kann jedoch sechs Monate vorher begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf drei Monate und die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 18. Lebensjahres abgelegt werden.

Eingeschlossen sind die Fahrerlaubnisklassen AM und L 

Begleitetes Fahren mit 17

Nun hast auch Du die Möglichkeit mit 16 ½ Jahren zu uns zu kommen und das Autofahren zu lernen.

Die theoretische Prüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres absolviert werden.

Mit Aushändigung der Prüfbescheinigung bist Du alleinverantwortlicher Fahrzeugführer, nur dass Du bis zum 18. Lebensjahr in Begleitung fährst und Fahrerfahrung sammelst.

Und das Beste ist, dass die Fahrerlaubnisklassen AM und L enthalten sind, die schon mit 17 ohne Begleitung gefahren werden dürfen.

Wenn Du noch Fragen hast, dann sprich uns einfach an.

Ein neuer Abschnitt beginnt

Lang haben wir darauf gewartet. Immer wieder wurden wir vertröstet und auch enttäuscht. Nun hat die Politik jedoch ihr Wort gehalten und ab 2021 fällt der Automatikeintrag.

Deshalb wird es möglich sein, die praktische Prüfung der Fahrerlaubnisklasse B auf einem Kfz mit Automatikgetriebe zu absolvieren und, wenn man es möchte, keinen Automatikeintrag 78 im Führerschein stehen zu haben. 

Dazu sind mindestens 10x45 Minuten Ausbildung auf einem Schaltfahrzeug und mindestens 15 Minuten Überprüfung durch die Fahrschule notwendig. So fordert es der Gesetzgeber.

Wir versuchen hier diese Schaltstunden in die Ausbildung zu integrieren, um den finanziellen Mehraufwand so gering wie möglich zu halten.

Darum schwenken wir komplett auf die Ausbildung mit Automatikfahrzeugen um. 

Nicht nur dass dem Fahrschüler ein Großteil von kräftezehrenden Aufgaben abgenommen und damit der Start in die Ausbildung enorm erleichtert wird. Auch ist der geforderte Umstieg auf die Elektromobilität und die Verwendung von immer komplexer werdenden Assistenzsystemen nur mit dem Automatikgetriebe möglich. 

Zudem verlängert sich ab 2021 die Prüfdauer. Dadurch erhöht sich der Anspruch an den Prüfling enorm. Mit der Erneuerung der Richtlinie können wir es ein wenig leichter werden lassen.

Das Automatikfahren ist äußerst entspannt und bequem. Wer längere Strecken abseits der Autobahn, oder viel innerorts unterwegs ist, der weiß ein Automatikgetriebe zu schätzen. Im Stau ist das ständige Stop and Go nicht annähernd so anstrengend wie mit Schaltgetriebe und Kupplung.

Ein Auto mit Automatik verschaltet sich nicht, es rollt nicht zurück, es würgt nicht ab. Wer Autofahren lernt, benötigt einiges an Übung um Hände und Füße zu koordinieren. Bei der Automatik bleibt mehr Zeit, um sich auf das Verkehrsgeschehen zu konzentrieren

Bei immer mehr Fahrzeugherstellern sucht man vergebens nach Schaltgetrieben. Sie werden oft gar nicht mehr angeboten.

Zudem hat sich die Technik weiterentwickelt. Nicht zu wenig. Vorbei sind die Zeiten, in denen man auf Fahrspaß verzichten musste. Vorbei sind die Zeiten, in denen man mit Automatikgetriebe langsamer war. Vorbei sind die Zeiten, in denen man immer mehr Kraftstoff verbraucht hat. Moderne Automaten haben 6, 7, 8, 9, oder 10 Fahrstufen, schalten ohne Zugkraftverlust und halten für jeden Geschwindigkeitsbereich die perfekte Übersetzung bereit. 

Hinzu kommt, dass erfahrungsgemäß schneller die Prüfungsreife erreicht wird, da man sich auf 2 Dinge (Kupplung, Schaltung) weniger konzentrieren muss.

Nur noch einfach

Wir werden im Bereich der Fahrerlaubnisklasse B nur noch den sogenannten B78 oder B197(01.04.2021) Führerschein anbieten.

Das bedeutet, die Ausbildung und Prüfung findet in der Praxis auf einem Automatikfahrzeug statt.

Wenn man danach trotzdem Schaltfahrzeuge fahren möchte, können wir die Anforderungen auf unserem Schaltfahrzeug erfüllen und entweder in die Ausbildung oder aber auch nachträglich durchführen um den Eintrag 78 aus dem Führerschein zu bekommen. 


B 196

Seit 2020 können Inhaber der Fahrerlaubnisklasse B, unter bestimmten Vorraussetzungen, mit relativ überschaubarem Aufwand die Qualifikation erwerben Leichtkrafträder fahren zu dürfen.