Begleitpersonen

Wer darf?

Personen, die 30 Jahre oder älter sind.

 

Personen, die seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzen.

 

Personen, die nicht mehr als einen Punkt im Fahreignungsregister haben.

 

 

 


Regeln

Begleitpersonen dürfen in Wahrnehmung ihrer Tätigkeit nicht unter Drogeneinfluss stehen und müssen sich an die 0,5 Promillegrenze halten. Hier ist Vorsicht geboten, denn für die Einhaltung dieser Regel ist der Fahranfänger selbst verantwortlich.

 

Eltern, Großeltern, Bekannte oder Mitarbeiter des Ausbildungsbetriebes werden am häufigsten als Begleitpersonen gewählt.

Die Begleitpersonen müssen als solche eingetragen sein. 

Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht begrenzt.

 

Die Begleitperson darf niemals ins Geschehen eingreifen. Der Fahrer führt das Fahrzeug eigenverantwortlich und hat in den Prüfungen bewiesen, dass er dies auch darf. Er sollte daher auch als Fahrer ernst genommen werden.

 

Eine Schulung für Begleitpersonen ist nicht vorgeschrieben. Wir sind aber gerne bereit, beratend zu unterstützen. Fragen Sie uns.