Weitere Informationen

Ausbildung sowie Prüfungen beim Begleiteten Fahren sind dieselben wie bei der Fahrerlaubnis der Klasse B.

 

Nach erfolgreicher praktischer Prüfung erhält der 17-Jährige eine Prüfbescheinigung mit den vermerkten Begleitpersonen anstatt eines Führerscheines.

 

Diese Prüfbescheinigung muss zusammen mit einem Personalausweis oder Reisepass beim Fahren mitgeführt werden.

 

Die Probezeit beginnt am Tag der Aushändigung der Prüfbescheinigung, dauert auch 2 Jahre und hat dieselben Regelungen.

 

Das absolute Alkoholverbot beim Fahren gilt weiterhin bis zum 21. Geburtstag.

 

Mit der Prüfbescheinigung können Fahrzeuge der Klasse AM und L auch ohne Begleitung gefahren werden.

 

Die Kraftfahrzeugversicherung sollte über die Benutzung informiert werden.

 

Jugendliche dürfen nur durch die in der Prüfbescheinigung eingetragenen Personen begleitet werden.

 

Das Fahren ohne eingetragene Begleitperson stellt einen schweren Verstoß dar, führt zu Bußgeldern und dem Widerruf der Fahrerlaubnis der Klasse B.

 

Weiterhin muss ein kostenpflichtiges Aufbauseminar besucht werden und die Probezeit verlängert sich um weitere zwei Jahre. 

Eine neue Fahrerlaubnis darf frühestens nach sechs Monaten ausgestellt werden.

 

Der Fahrer ist, unabhängig vom Alter, im Schadenfall verantwortlich. 

 

Am Tag des 18. Geburtstages darf sofort auch ohne Begleitung gefahren werden. Innerhalb von drei Monaten muss jedoch die Prüfbescheinigung gegen den Kartenführerschein getauscht werden.