Wichtiges zur Theorieprüfung

Um die theoretische Fahrerlaubnisprüfung absolvieren zu können sind drei Bedingungen zu erfüllen.

  1. Der Antrag auf Erteilung/Erweiterung einer Fahrerlaubnis muss gestellt werden.
  2. Der gesetzlich erforderliche Mindestumfang an Unterricht muss wahrgenommen worden sein.
  3. Die theoretische Prüfungsreife muss erreicht worden sein.

1. Der Antrag

Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde ist vom Wohnsitz des Bewerbers abhängig.

Auf der Webseite der zuständigen Behörde gibt es für gewöhnlich alle notwendigen Informationen zum Ablauf der Antragstellung.

 

Notwendig für die Antragstellung:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Nationalpass mit Aufenthaltsgenehmigung
  • Sehtest, nicht älter als zwei Jahre, bei C1 ärztliche Bescheinigung über eine Untersuchung des Sehvermögens 
  • Erste-Hilfe Schulung
  • für die Klasse C1 ärztliche Eignungsbescheinigung
  • Ausbildungsvertrag der ausbildenden Fahrschule
  • aktuelles biometrisches Passfoto

 

2. Der Unterricht

Für die einzelnen Klassen wird durch den Gesetzgeber je nach Erteilungsart eine unterschiedliche Anzahl an Grund- und Zusatzstoff gefordert. Dieser Mindestumfang muss unbedingt wahrgenommen werden, damit die Vorraussetzungen für die theoretische Prüfung erfüllt sind.

Der Unterricht kann nicht im Selbststudium nachgeholt werden. Ebenso darf ein Thema bei längerer Abwesenheit nicht angerechnet werden.

3. Die Prüfungsreife

Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn der Bewerber den Unterricht im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang absolviert hat und sie überzeugt ist, dass die  Ausbildungsziele nach §1 FahrschAusbO erreicht sind.

Dazu wird bei uns im theoretischen Bereich das Programm FAHREN LERNEN MAX herangezogen, welches mit jedem regulär entrichteten Grundbetrag empfangen werden kann.

Wenn in diesem Program die Ampel GRÜN zeigt, bitte per Mail Kontakt mit uns aufnehmen. Wir lösen dann eine Vorprüfung aus.

Wenn diese bestanden wurde, können wir ein Lernprotokoll ausdrucken und die Prüfungsreife digital an die DEKRA übermitteln.

4. Die Prüfung

Ohne die ersten drei Punkte kommt man gar nicht hier her.

Nun ist es wichtig, dass die Kommunikation stimmt. Wir müssen davon erfahren, dass die theoretische Prüfung absolviert werden soll. Wenn der Antrag gestellt ist, bekommt man für gewöhnlich ein Schreiben der DEKRA, in dem unter Anderem die Bankverbindung dieser aufgeführt ist. 

Es sollte auch schon die Prüfgebühr der DEKRA und das Vorstellungsentgelt der Fahrschule angewiesen werden. Falls das Schreiben der DEKRA nicht zugestellt wurde, befinden sich beide Bankverbindungen auf dem Informationszettel, den es beim Vertragsabschluss bei uns dazu gab.

Wenn wir dann einen Prüfungstermin gefunden haben, dann melden wir uns und bitten um Bestätigung. 

Auf dem Informationszettel steht auch die Adresse, welche zur theoretischen Prüfung aufgesucht werden muss.

Die Prüfungsreife wird digital durch uns an die DEKRA übermittelt. Am Tag der Prüfung muss dann nur ein Lichtbildausweis zum Identitätsnachweis mitgeführt werden. 

Aktuelle Maßnahmen können auf dem Internetauftritt der DEKRA erfahren werden.