Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse, des Anhängers 3500 kg nicht übersteigt.
Für die Klasse BE ist der Vorbesitz der Klasse B erforderlich. Es ist keine weitere Theorieausbildung und damit auch keine Theorieprüfung notwendig.
Man benötigt Übungsstunden dem persönlichen Können und der Vorerfahrung entsprechend. Hinzu kommen die gesetzlich geforderten besonderen Ausbildungsfahrten. Das sind 3 Überland-, 1 Autobahn- und 1 Nachtfahrt.
In einer praktischen Prüfung stellt man dann sein Können unter Beweis.
Danach darf man dann alles fahren, was innerhalb der BE Klasse möglich ist.
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